--- Aktuelle Veranstaltungen ---
Die Vorgaben der Landesregierung :
Erziehungsberechtigte werden ersucht, nach Möglichkeit ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Für berufstätige Eltern – auch in Homeoffice - ist die Kinderbetreuung gesichert, wobei die Beurteilung der Notwendigkeit bei den Eltern liegt und die Stadtgemeinde keine Bestätigungen einfordert.
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